Südbaden - Schwarzwald
Der Regierungsbezirk Südbaden war ein Regierungsbezirk in Baden-Württemberg, der zwischen 1952 und 1972 bestand und ab 1. Januar 1973 mit anderer Grenzziehung in den heutigen Regierungsbezirk Freiburg überführt wurde.
Geschichte Südbaden
Der Regierungsbezirk Südbaden wurde mit Bildung des Landes Baden-Württemberg im Jahre 1952 als einer von vier Regierungsbezirken errichtet und umfasste das 1945/46 durch die französische Militärverwaltung gebildete ehemalige Land Baden (Hauptstadt Freiburg im Breisgau). Das zuständige Regierungspräsidium wurde daher auch in Freiburg im Breisgau eingerichtet.
Bei der Kreisreform, die zum 1. Januar 1973 umgesetzt wurde, veränderten sich die Grenzen des Regierungsbezirks erheblich. Das Regierungspräsidium in Freiburg ist seither auch für Gebiete zuständig, die früher württembergisch waren. Im Gegenzug wurden Gebiete in die Zuständigkeit der Regierungspräsidien Tübingen und Karlsruhe abgegeben.
Daher wurde die Bezeichnung des Regierungsbezirks Südbaden in Regierungsbezirk Freiburg geändert.
Regierungsbezirk Freiburg
Der Regierungsbezirk Freiburg ist einer von vier Regierungsbezirken im Bundesland Baden-Württemberg (Deutschland). Er steht in der Hierarchie zwischen den Landkreisen einerseits und der Landesregierung andererseits.
Geografie Südbaden
Der Regierungsbezirk Freiburg liegt im Südwesten Baden-Württembergs und hieß bis 31. Dezember 1972 Regierungsbezirk Südbaden. Allerdings hatte er damals noch einen anderen Zuschnitt. Im Süden grenzt er an die Schweiz, im Westen an das Elsass (Frankreich), im Norden an den Regierungsbezirk Karlsruhe und im Osten an den Regierungsbezirk Tübingen. In seiner heutigen Ausdehnung geht er auf die Verwaltungs- und Gebietsreform aus dem Jahre 1973 zurück.
Geschichte Südbaden
Der Regierungsbezirk Freiburg besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952. Seine Behörde, das Regierungspräsidium, war seit diesem Zeitpunkt im Wesentlichen für das Gebiet des ehemaligen Bundeslandes Baden (Hauptstadt Freiburg) zuständig, das nach dem Zweiten Weltkrieg aus der französischen Besatzungszone hervorgegangen war. Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Südbaden.
Bei der Gebietsreform, die zum 1. Januar 1973 in Kraft trat, wurden die Gebiete um Rastatt und Baden-Baden (an den Regierungsbezirk Karlsruhe) sowie Überlingen und Meßkirch (an den Regierungsbezirk Tübingen) übertragen. Dafür wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Freiburg auf die Landkreise Rottweil und Tuttlingen ausgedehnt. Da die Behörde somit auch für ehemals württembergische Gebiete zuständig ist, wurde der Regierungsbezirk Südbaden seinerzeit in Regierungsbezirk Freiburg umbenannt.










